Prämienherbst 2026: Checkliste von der Prämienmitteilung bis zur Kündigung
Ende September kommen die Prämien 2027, bis 31. Oktober die Mitteilung deiner Kasse, bis 30. November die Kündigung: der Fahrplan durch den Prämienherbst – Schritt für Schritt.
Das Wichtigste in Kürze
- Das BAG gibt die Prämien fürs Folgejahr jeweils Ende September bekannt – die Prämien 2027 werden voraussichtlich Ende September 2026 publiziert.
- Deine Krankenkasse muss dir die neue Prämie spätestens bis zum 31. Oktober mitteilen.
- Für den Wechsel auf den 1. Januar 2027 muss die Kündigung bis spätestens 30. November 2026 bei der Kasse eintreffen – der Poststempel zählt nicht.
- Vergleiche über den offiziellen, kostenlosen Prämienrechner des Bundes auf priminfo.admin.ch.
- Alternativen zum Kassenwechsel: Sparmodell oder höhere Franchise bei der eigenen Kasse – die Zusatzversicherung beurteilst du separat, ihre Fristen laufen oft früher ab.
- Offene Prämien oder Kostenbeteiligungen blockieren den Wechsel.
Zwischen Ende September und dem 30. November entscheidet sich jedes Jahr, was du im Folgejahr für deine Krankenkasse zahlst. Wer den Prämienherbst verschläft, sitzt die nächste Erhöhung ein volles Jahr aus – wer die Schritte in der richtigen Reihenfolge geht, spart oft mehrere hundert Franken. Diese Checkliste führt dich vom ersten Prämienbrief bis zur fristgerechten Kündigung. Sie ist als Information gedacht, nicht als Rechtsberatung.
Der Fahrplan: diese Daten zählen im Prämienherbst 2026
| Termin | Was passiert |
|---|---|
| Voraussichtlich Ende September 2026 | Das BAG gibt die genehmigten Prämien 2027 bekannt |
| 31. Oktober 2026 | Spätester Termin: Deine Kasse muss dir die neue Prämie mitgeteilt haben |
| Bis Mitte November 2026 | Empfohlener Versand der Kündigung (eingeschrieben oder A-Post Plus) |
| 30. November 2026 | Die Kündigung muss bei der Kasse eingetroffen sein |
| 31. Dezember 2026 | Offene, gemahnte Schulden müssen beglichen sein, sonst scheitert der Wechsel |
| 1. Januar 2027 | Die neue Grundversicherung beginnt |
Das BAG kommuniziert die Prämienrunde jeweils Ende September: Die Prämien 2026 wurden am 23. September 2025 bekannt gegeben – die mittlere Monatsprämie stieg damals um 4,4 Prozent oder 16.60 Franken auf 393.30 Franken (BAG-Medienmitteilung). Die Prämien 2027 werden voraussichtlich wieder Ende September publiziert.
Schritt 1: Prämienmitteilung prüfen (spätestens am 31. Oktober im Briefkasten)
Deine Krankenkasse muss dir die neue Prämie spätestens bis zum 31. Oktober mitteilen (priminfo.admin.ch). Nimm den Brief nicht nur zur Kenntnis, sondern prüfe drei Dinge:
- Wie stark steigt deine Prämie – in Franken pro Monat und pro Jahr?
- Stimmen Modell und Franchise noch zu deiner Situation (Gesundheitsjahr, geplante Behandlungen, Budget)?
- Für wen gilt die Erhöhung – bei Familien lohnt der Blick auf jede versicherte Person einzeln.
Erst mit diesen Zahlen kannst du sinnvoll vergleichen. Fehlt die Mitteilung Anfang November noch, frage aktiv bei deiner Kasse nach.
Schritt 2: Neutral vergleichen – auf priminfo.admin.ch
Vergleiche deine neue Prämie mit dem Markt – aber an der richtigen Stelle: Der Prämienrechner des Bundes auf priminfo.admin.ch ist der offizielle, kostenlose Vergleich aller Kassen, ohne Werbung und ohne Provisionsinteresse. Das BAG verweist in seiner Prämienkommunikation selbst darauf (BAG). Wir selbst sind kein Vergleichsdienst.
Vergleiche dabei immer gleiches mit gleichem: dasselbe Modell, dieselbe Franchise, mit oder ohne Unfalldeckung. Sonst vergleichst du Äpfel mit Birnen und überschätzt das Sparpotenzial.
Wechseln ist bei der Grundversicherung risikolos
Der Leistungskatalog der Grundversicherung ist gesetzlich festgelegt und bei allen Kassen identisch. Zudem gilt Aufnahmezwang: Jede Kasse muss in ihrem Tätigkeitsgebiet jede versicherungspflichtige Person aufnehmen – ohne Gesundheitsprüfung (BAG). Du verlierst beim Wechsel also keinen Schutz, es ändert sich nur die Prämie.
Schritt 3: Alternativen zum Wechsel – Modell und Franchise bei der eigenen Kasse
Ein Kassenwechsel ist nicht der einzige Hebel. Oft sparst du ähnlich viel, wenn du bei deiner bisherigen Kasse das Versicherungsmodell oder die Franchise anpasst.
Sparmodell: Hausarzt, HMO oder Telmed
Mit einem alternativen Modell verzichtest du auf die völlig freie Arztwahl und erhältst dafür tiefere Prämien (priminfo.admin.ch). Gemäss BAG kannst du im Prämienherbst bis Ende November die Kasse wechseln oder dein Versicherungsmodell anpassen (BAG-Medienmitteilung); die genauen Modalitäten für den Modellwechsel auf Jahresbeginn klärst du direkt mit deiner Kasse. Welches Modell zu dir passt, zeigt dir der Überblick Hausarzt, HMO oder Telmed oder direkt der Modell-Rechner.
Franchise anpassen
Für die Franchise gelten klare Regeln (priminfo.admin.ch):
- Höhere Franchise: nur auf Beginn eines Kalenderjahres möglich; melde den Wechsel deiner Kasse rechtzeitig, empfohlen bis Mitte Dezember.
- Tiefere Franchise: ebenfalls auf den Jahreswechsel; die Mitteilung muss bis zum 30. November bei der Kasse sein. Ein Gesundheitscheck ist dafür nicht nötig.
Ob sich für dich die tiefe oder die hohe Franchise rechnet, hängt von deinen erwarteten Gesundheitskosten ab – der Ratgeber Franchise 300 oder 2500 rechnet es dir vor.
Schritt 4: Zusatzversicherung separat beurteilen – ihre Fristen laufen früher
Die 30.-November-Frist gilt nur für die Grundversicherung. Zusatzversicherungen sind privatrechtliche Verträge nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) mit eigenen Kündigungsfristen gemäss Vertrag – diese sind je nach Kasse und Produkt verschieden, teils mit Fristen von bis zu sechs Monaten und Mindestlaufzeiten (priminfo.admin.ch). Wer seine Zusatzversicherung auf Ende Jahr kündigen will, muss also oft deutlich früher handeln als beim 30. November. Prüfe die Frist in deinen Versicherungsbedingungen am besten schon im Spätsommer – wie das geht, erklärt der Ratgeber Zusatzversicherung kündigen: Fristen.
Zusatzversicherung nicht vorschnell mitkündigen
Anders als in der Grundversicherung gibt es bei Zusatzversicherungen keinen Aufnahmezwang: Versicherer dürfen Anträge in eigenem Ermessen und ohne Angabe von Gründen ablehnen (FINMA). Kündige eine bestehende Zusatzversicherung deshalb erst, wenn ein allfälliger neuer Vertrag definitiv zugesagt ist. Grund- und Zusatzversicherung kannst du problemlos bei verschiedenen Kassen führen – mehr dazu im VVG-Ratgeber.
Schritt 5: Erst neue Kasse anmelden, dann kündigen
Hast du dich für einen Wechsel entschieden, ist die Reihenfolge entscheidend:
- Neue Grundversicherung beantragen – dank Aufnahmezwang wirst du sicher aufgenommen; gemäss priminfo meldest du dich bis zum 15. Dezember bei der neuen Kasse an (priminfo.admin.ch).
- Bestätigung abwarten – erst mit der Zusage der neuen Kasse ist der nahtlose Übergang gesichert.
- Alte Kasse schriftlich kündigen – die Kündigung muss bis spätestens 30. November 2026 bei der Kasse eintreffen. Massgebend ist der Eingang, nicht der Poststempel. priminfo empfiehlt den Versand bis zum 15. November, eingeschrieben oder per A-Post Plus (priminfo.admin.ch).
Eine fertige Formulierungshilfe findest du in der Kündigungsschreiben-Vorlage; ob deine Frist noch reicht, prüfst du mit dem Kündigungsfrist-Checker.
Trifft die Kündigung erst im Dezember ein, ist die Frist verpasst – dann bleibst du bei deiner Kasse. Der nächste ordentliche Ausstieg ist der folgende Jahreswechsel oder, unter Bedingungen, der 30. Juni: Das geht nur im Standardmodell mit ordentlicher Franchise, mit Kündigungseingang bis 31. März (BAG). Alle Wege und Sonderfälle beschreibt der Ratgeber Krankenkasse wechseln.
Schritt 6: Offene Prämien ausgleichen – sonst scheitert alles
Ein oft übersehener Stolperstein: Wer Schulden bei seiner Kasse hat, kann nicht wechseln. Ausstehende Prämien und Kostenbeteiligungen, für die du gemahnt wurdest, müssen bis zum 31. Dezember beglichen sein – sonst bleibt die Kündigung wirkungslos und du bleibst bei der alten Kasse (priminfo.admin.ch). Prüfe deshalb früh im Herbst, ob alle Rechnungen bezahlt sind.
Sonderkündigungsrecht bei Prämienerhöhung – meist derselbe Weg
Steigt die Prämie, greift das gesetzliche Kündigungsrecht bei Prämienänderung: Du kannst auf das Ende des Monats kündigen, der dem Inkrafttreten der neuen Prämie vorausgeht – mit einer Frist von einem Monat (priminfo.admin.ch). Bei der ordentlichen jährlichen Anpassung, die dir bis Ende Oktober mitgeteilt wird, führt dieses Recht auf denselben Termin wie oben: Kündigungseingang bis 30. November, Wechsel auf den 1. Januar. Eine eigenständige Rolle spielt es nur, wenn eine Kasse die Prämie ausnahmsweise unter dem Jahr anpasst – dann verschieben sich die Fristen entsprechend.
Die Checkliste kompakt
- Prämienmitteilung bis 31. Oktober prüfen (Erhöhung, Modell, Franchise, alle Familienmitglieder).
- Auf priminfo.admin.ch neutral vergleichen – gleiches Modell, gleiche Franchise.
- Alternativen bei der eigenen Kasse prüfen: Sparmodell oder höhere Franchise.
- Zusatzversicherung separat beurteilen – frühere Fristen, kein Aufnahmezwang.
- Erst neue Kasse anmelden und Bestätigung abwarten, dann bis spätestens Mitte November kündigen (Eingang bis 30. November).
- Offene Prämien und Kostenbeteiligungen ausgleichen.
Wer diese sechs Schritte im Oktober und in der ersten Novemberhälfte abarbeitet, geht ohne Zeitdruck und ohne Formfehler durch den Prämienherbst 2026 – und startet am 1. Januar 2027 mit der Prämie, die wirklich zu ihm passt.
Quellen
- BAG: Medienmitteilung zur Prämienrunde 2026 (23.09.2025)— bag.admin.ch
- priminfo.admin.ch: Wechsel der Krankenkasse— priminfo.admin.ch
- priminfo.admin.ch: FAQ zum Krankenkassenwechsel— priminfo.admin.ch
- priminfo.admin.ch: Prämienrechner des Bundes— priminfo.admin.ch
- priminfo.admin.ch: Sparen bei der Grundversicherung (Modelle)— priminfo.admin.ch
- BAG: Prämien und Kosten – Antworten auf häufige Fragen— bag.admin.ch
- BAG: Krankenversicherung – das Wichtigste in Kürze— bag.admin.ch
- FINMA: Faktenblatt Krankenzusatzversicherung— finma.ch
Diese Information dient der Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Verbindlich sind die offiziellen Stellen (u. a. bag.admin.ch, priminfo.admin.ch).
Häufige Fragen
Wann werden die Prämien 2027 bekannt gegeben?
Das BAG publiziert die genehmigten Prämien fürs Folgejahr jeweils Ende September. Die Prämien 2026 wurden am 23. September 2025 kommuniziert; die Prämien 2027 werden entsprechend voraussichtlich Ende September 2026 bekannt gegeben. Deine eigene Kasse muss dir die neue Prämie spätestens bis zum 31. Oktober mitteilen.
Meine Prämie steigt – was kann ich konkret tun?
Du hast drei Hebel: die Kasse wechseln (Kündigung bis 30. November, Wechsel auf 1. Januar), bei der eigenen Kasse in ein Sparmodell wie Hausarzt, HMO oder Telmed wechseln oder die Franchise erhöhen. Vergleiche zuerst neutral über den Prämienrechner des Bundes auf priminfo.admin.ch.
Bis wann muss die Kündigung bei der Krankenkasse sein?
Die Kündigung muss bis spätestens 30. November bei der Kasse eintreffen. Massgebend ist der Eingang, nicht der Poststempel. priminfo empfiehlt, die Kündigung bis zum 15. November eingeschrieben oder per A-Post Plus zu versenden.
Was passiert, wenn meine Kündigung erst im Dezember eintrifft?
Dann ist die Frist verpasst und du bleibst bei deiner bisherigen Kasse. Der nächste ordentliche Wechseltermin ist der folgende Jahreswechsel – oder unter dem Jahr der 30. Juni, falls du das Standardmodell mit ordentlicher Franchise hast und die Kündigung bis 31. März eingeht.
Kann die neue Krankenkasse mich ablehnen?
In der Grundversicherung nein: Jede Kasse muss in ihrem Tätigkeitsgebiet jede versicherungspflichtige Person aufnehmen, ohne Gesundheitsprüfung. Anders bei Zusatzversicherungen – dort dürfen Versicherer Anträge ohne Angabe von Gründen ablehnen.
Muss ich die Zusatzversicherung gleichzeitig kündigen?
Nein, und oft ist das auch nicht sinnvoll. Zusatzversicherungen laufen nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und haben eigene, häufig frühere Kündigungsfristen gemäss Vertrag. Du kannst Grund- und Zusatzversicherung problemlos bei verschiedenen Kassen führen.
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