Krankenkasse kündigen: Vorlage & Muster für das Kündigungsschreiben (2026)
Kostenlose Vorlage für die Kündigung der Krankenkasse: alle Pflichtangaben, Muster für Grund- und Zusatzversicherung, Versand und Fristen für den Herbst 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Kündigung der Grundversicherung muss bis spätestens 30. November 2026 bei der Kasse eintreffen – massgebend ist der Eingang, nicht der Poststempel. Sie wird per 31. Dezember wirksam.
- Zusatzversicherungen sind eigene Verträge (VVG) mit eigenen, meist früheren Fristen – immer separat und deutlich getrennt kündigen.
- Ins Schreiben gehören: Name, Adresse, Geburtsdatum, Versichertennummer, was genau gekündigt wird, der Kündigungstermin sowie Ort, Datum und eigenhändige Unterschrift.
- Jede versicherte Person ist einzeln versichert – bei Familien jede Person ausdrücklich nennen oder je Person ein eigenes Schreiben senden.
- Eingeschrieben oder per A-Post Plus versenden, idealerweise bis Mitte November – und erst kündigen, wenn die neue Kasse die Aufnahme bestätigt hat.
Die Kündigung der Krankenkasse ist ein kurzer Brief – aber einer, bei dem Details entscheiden: die richtige Frist, die vollständigen Angaben und der beweisbare Versand. Dieser Artikel liefert dir eine Vorlage für das Kündigungsschreiben, erklärt die Pflichtangaben und zeigt, worauf du vor dem Absenden achten musst. Er ist als Information gedacht, nicht als Rechtsberatung.
Zwei Verträge, zwei Kündigungen
Der häufigste Fehler zuerst: Grundversicherung und Zusatzversicherung sind zwei getrennte Verträge mit unterschiedlichen Regeln. Die Grundversicherung läuft nach dem Krankenversicherungsgesetz (KVG), Zusatzversicherungen nach dem privatrechtlichen Versicherungsvertragsgesetz (VVG) – mehr dazu im Überblick zu Grund- und Zusatzversicherung.
Daraus folgt für dein Kündigungsschreiben:
| Grundversicherung (KVG) | Zusatzversicherung (VVG) | |
|---|---|---|
| Kündigungstermin | 31. Dezember | je nach Vertrag, oft Jahresende |
| Eingang der Kündigung | bis 30. November | gemäss AVB, häufig früher – bei dreimonatiger Frist bis 30. September |
| Aufnahme neue Kasse | garantiert (Aufnahmepflicht) | freiwillig, Gesundheitsprüfung möglich |
Die Kündigung der Grundversicherung muss bis spätestens am 30. November bei der Krankenkasse eintreffen und wird auf das Jahresende wirksam (priminfo.admin.ch). Für Zusatzversicherungen gelten in der Regel andere Kündigungsfristen, die in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) des Versicherers festgehalten sind (BAG-Faktenblatt). Als gesetzlicher Mindeststandard erlaubt Art. 35a VVG die Kündigung auf das Ende des dritten oder jedes darauffolgenden Jahres mit einer Frist von drei Monaten (Fedlex VVG) – bei einer Kündigung aufs Jahresende heisst das bei vielen Verträgen: Eingang bis Ende September. Gewisse Zusatzversicherungen haben zudem mehrjährige Mindestlaufzeiten und längere Fristen (priminfo.admin.ch). Alle Details dazu findest du im Ratgeber zur Kündigungsfrist der Zusatzversicherung.
Willst du beides beenden, schreibe deshalb zwei getrennte Kündigungen – oder zumindest zwei klar getrennte Abschnitte, aus denen unmissverständlich hervorgeht, was gekündigt wird und was bestehen bleibt.
Diese Angaben gehören ins Kündigungsschreiben
Der Bund stellt auf priminfo eigene Musterbriefe für die Kündigung der Grund- und der Zusatzversicherung bereit. Inhaltlich braucht dein Schreiben diese Angaben, damit die Kasse es eindeutig zuordnen kann:
- Vorname und Name der versicherten Person
- Adresse (Strasse, PLZ, Ort)
- Geburtsdatum – hilft der Kasse bei der eindeutigen Zuordnung
- Versichertennummer bzw. Policennummer (steht auf der Police oder der Versichertenkarte)
- Was gekündigt wird: die obligatorische Grundversicherung – oder eine konkret bezeichnete Zusatzversicherung (Produktname)
- Kündigungstermin: per 31. Dezember 2026
- Ort, Datum und eigenhändige Unterschrift
- Bitte um schriftliche Kündigungsbestätigung
Familien: jede Person einzeln nennen
In der Grundversicherung ist jede Person einzeln versichert – auch jedes Kind hat eine eigene Police. Ein Brief, der nur auf den Namen eines Elternteils lautet, kündigt im Zweifel nur dessen Vertrag. Nenne deshalb jede versicherte Person ausdrücklich mit Name, Geburtsdatum und Versichertennummer – oder sende je Person ein eigenes Schreiben. Erwachsene unterschreiben selbst, für Kinder unterschreibt die gesetzliche Vertretung.
Vorlage: Kündigung der Grundversicherung per 31. Dezember 2026
Das folgende Muster kannst du übernehmen und mit deinen Angaben ausfüllen. Ersetze alle Platzhalter in eckigen Klammern.
[Vorname Name]
[Strasse Nr.]
[PLZ Ort]
Einschreiben
[Name der Krankenkasse]
[Strasse Nr.]
[PLZ Ort]
[Ort], [Datum]
Kündigung der obligatorischen Grundversicherung (KVG)
per 31. Dezember 2026
Sehr geehrte Damen und Herren
Hiermit kündige ich meine obligatorische Krankenpflegeversicherung
(Grundversicherung) fristgerecht auf den 31. Dezember 2026.
Versicherte Person: [Vorname Name], geboren am [TT.MM.JJJJ]
Versichertennummer / Police: [Nummer]
Allfällige Zusatzversicherungen sind von dieser Kündigung
ausdrücklich nicht betroffen und bestehen unverändert weiter.
Bitte senden Sie mir eine schriftliche Bestätigung der Kündigung.
Freundliche Grüsse
[eigenhändige Unterschrift]
[Vorname Name]
Der Satz zu den Zusatzversicherungen ist bewusst drin: Die Kasse darf dich zwar ohnehin nicht zwingen, eine Zusatzversicherung mitzukündigen, und darf sie auch nicht von sich aus kündigen (BAG-Faktenblatt) – die Klarstellung vermeidet aber jedes Missverständnis. Lass den Satz weg, wenn du keine Zusatzversicherungen hast.
Variante: mehrere Personen im selben Brief
Kündigst du für die ganze Familie bei derselben Kasse, ersetze den Block «Versicherte Person» durch eine Liste:
Gekündigt wird die Grundversicherung folgender versicherter Personen:
1. [Vorname Name], geboren am [TT.MM.JJJJ], Versichertennummer [Nummer]
2. [Vorname Name], geboren am [TT.MM.JJJJ], Versichertennummer [Nummer]
3. [Vorname Name], geboren am [TT.MM.JJJJ], Versichertennummer [Nummer]
Alle erwachsenen Personen unterschreiben das Schreiben eigenhändig; für Kinder unterschreibt die gesetzliche Vertretung.
Variante: Zusatzversicherung kündigen
Für die Zusatzversicherung passt du Betreff und Kündigungsgegenstand an – zum Beispiel: «Kündigung der Zusatzversicherung [Produktname] (VVG) per 31. Dezember 2026». Nenne den Produktnamen exakt so, wie er auf der Police steht, und prüfe vorher die Frist in deinen AVB – sie läuft meist deutlich früher ab als der 30. November. Ob sich die Kündigung überhaupt lohnt, hängt vom Einzelfall ab: Bei einer neuen Zusatzversicherung darf die Kasse Gesundheitsfragen stellen, Vorbehalte anbringen oder den Antrag ablehnen (priminfo.admin.ch). Was das konkret bedeutet, erklärt der Ratgeber zur Zusatzversicherung nach VVG.
Versand: eingeschrieben und rechtzeitig
Beim Versand entscheidet sich, ob deine Kündigung durchkommt. Es zählt nämlich nicht, wann du den Brief abschickst, sondern wann er bei der Kasse eintrifft: Die Frist ist gewahrt, wenn die Kündigung am letzten Tag der Frist zur gewöhnlichen Geschäftszeit beim Versicherer eingegangen ist (priminfo.admin.ch).
Eingang zählt, nicht der Poststempel
Der Bund empfiehlt, die schriftliche Kündigung bis zum 15. November eingeschrieben oder per A-Post Plus zu versenden (priminfo.admin.ch). Beide Versandarten dokumentieren die Zustellung – so kannst du den rechtzeitigen Zugang beweisen, falls die Kasse den Eingang bestreitet. 2026 fällt der 30. November auf einen Montag; verlasse dich trotzdem nicht auf die letzten Tage.
Welche Frist in deiner Situation gilt – Grundversicherung, Zusatzversicherung oder der Sonderfall der unterjährigen Kündigung – prüfst du in einer Minute mit unserem Kündigungsfrist-Checker.
Vor dem Absenden: drei Punkte prüfen
1. Neue Kasse zuerst sichern. In der Grundversicherung muss dich jede Kasse vorbehaltlos und ohne Gesundheitsfragebogen aufnehmen (BAG-Faktenblatt). Trotzdem gilt: Melde dich so früh wie möglich bei der neuen Kasse an, denn dein altes Versicherungsverhältnis endet erst, wenn die neue Kasse der bisherigen den lückenlosen Anschluss gemeldet hat (priminfo.admin.ch). Bei Zusatzversicherungen ist die Reihenfolge zwingend: erst die schriftliche Aufnahmebestätigung der neuen Kasse abwarten, dann kündigen – sonst riskierst du, am Ende ohne Zusatzschutz dazustehen.
2. Keine offenen Schulden. Wer Prämien, Kostenbeteiligungen, Verzugszinsen oder Betreibungskosten schuldet, die bis zum 30. November gemahnt wurden, kann die Kasse nicht verlassen, solange diese Schulden nicht bis zum 31. Dezember beglichen sind (BAG-Faktenblatt).
3. Wechsel wirklich durchgerechnet? Die Prämien 2027 teilen dir die Kassen bis Ende Oktober 2026 mit (priminfo.admin.ch). Vergleiche neutral und kostenlos über den offiziellen Prämienrechner des Bundes auf priminfo.admin.ch – und prüfe dabei auch Modell und Franchise, denn dort liegt oft mehr Sparpotenzial als im reinen Kassenwechsel. Das ganze Vorgehen mit allen Fristen und Sonderfällen beschreibt der Ratgeber Krankenkasse wechseln.
Nach dem Versand: Bestätigung sichern
Bewahre die Einschreibequittung und eine Kopie des Schreibens auf, bis die Kündigungsbestätigung der alten Kasse und die Policen der neuen Kasse vorliegen. Reagiert die Kasse bis Mitte Dezember nicht, hake schriftlich nach und verweise auf deinen Zustellnachweis.
Damit ist der Brief erledigt – der Rest ist Timing. Eine Übersicht über alle Schritte des Prämienherbsts, von der Prämienpost im Oktober bis zum Versand der Kündigung, findest du in unserer Prämienherbst-Checkliste.
Quellen
- priminfo.admin.ch: Wechsel der Krankenkasse— priminfo.admin.ch
- priminfo.admin.ch: Musterbriefe des Bundes— priminfo.admin.ch
- priminfo.admin.ch: FAQ zum Krankenkassenwechsel— priminfo.admin.ch
- BAG: Faktenblatt Wechsel der Krankenkasse (PDF)— bag.admin.ch
- priminfo.admin.ch: Zusatzversicherungen— priminfo.admin.ch
- Fedlex: Versicherungsvertragsgesetz (VVG), SR 221.229.1— fedlex.admin.ch
Diese Information dient der Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Verbindlich sind die offiziellen Stellen (u. a. bag.admin.ch, priminfo.admin.ch).
Häufige Fragen
Bis wann muss mein Kündigungsschreiben bei der Krankenkasse sein?
Für den Wechsel der Grundversicherung auf den 1. Januar 2027 muss die Kündigung bis spätestens 30. November 2026 bei deiner Kasse eintreffen. Massgebend ist der Eingang bei der Kasse, nicht der Poststempel. Das BAG empfiehlt, den Brief bis zum 15. November eingeschrieben oder per A-Post Plus zu versenden.
Reicht eine E-Mail, um die Krankenkasse zu kündigen?
Der sichere Weg ist der klassische Brief mit eigenhändiger Unterschrift, versendet per Einschreiben oder A-Post Plus – so kannst du den Zugang belegen. Einige Kassen akzeptieren auch andere Kanäle wie Kundenportale; massgebend sind deren Vorgaben. Im Zweifel gilt: Brief statt E-Mail.
Muss ich für jedes Familienmitglied separat kündigen?
In der Grundversicherung ist jede Person einzeln versichert – auch Kinder haben eine eigene Police. Nenne deshalb jede Person ausdrücklich mit Name, Geburtsdatum und Versichertennummer oder sende je Person ein eigenes Schreiben. Für Kinder unterschreibt die gesetzliche Vertretung, Erwachsene unterschreiben selbst.
Kann ich kündigen, wenn ich noch offene Prämien habe?
Nein. Wer Prämien, Kostenbeteiligungen, Verzugszinsen oder Betreibungskosten schuldet, die bis zum 30. November gemahnt wurden, kann die Kasse nicht verlassen, solange die Schulden nicht bis zum 31. Dezember beglichen sind. Prüfe das vor dem Absenden.
Muss ich die Zusatzversicherung im selben Brief kündigen?
Nein – und du musst sie gar nicht kündigen. Grundversicherung (KVG) und Zusatzversicherung (VVG) sind getrennte Verträge. Die Kasse darf dich weder zwingen, die Zusatzversicherung mitzukündigen, noch darf sie diese von sich aus kündigen. Willst du beide beenden, schreibe zwei getrennte Kündigungen und beachte die meist frühere Frist der Zusatzversicherung.
Bekomme ich eine Bestätigung der Kündigung?
Verlange im Kündigungsschreiben ausdrücklich eine schriftliche Bestätigung. Beachte zudem: Das Versicherungsverhältnis bei der alten Kasse endet erst, wenn die neue Kasse ihr mitgeteilt hat, dass du ohne Unterbruch weiterversichert bist. Melde dich deshalb frühzeitig bei der neuen Kasse an.
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