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Krankenversicherung

Krankenversicherung Schweiz: Leitfaden für Zuzüger (2026)

Pflicht, 3-Monats-Frist, Franchise, Modelle und Aufnahmezwang: So funktioniert die Schweizer Krankenversicherung für Zuzüger aus Deutschland und Österreich.

schweiz-start.ch RedaktionAktualisiert am ca. 5 Min. Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Grundversicherung ist Pflicht: Du musst dich innert 3 Monaten ab Zuzug versichern.
  • Bei fristgerechtem Abschluss gilt der Schutz rückwirkend ab dem ersten Tag.
  • Die Leistungen der Grundversicherung sind bei allen Kassen gesetzlich identisch.
  • Unterschiedlich sind nur Prämie, Franchise (300 bis 2500 Franken) und Modell.
  • Aufnahmezwang: In der Grundversicherung muss jede Kasse dich aufnehmen.

Wer aus Deutschland oder Österreich in die Schweiz zieht, steht schnell vor demselben Begriff: die Grundversicherung. Sie funktioniert anders als die gesetzliche Krankenversicherung, die du vielleicht kennst. Dieser Leitfaden erklärt dir das System der Reihe nach: was Pflicht ist, welche Frist gilt, und wie du Franchise, Modell und Kasse so wählst, dass es zu dir passt.

Krankenversicherung ist in der Schweiz Pflicht

In der Schweiz gibt es keine Familienversicherung und keine automatische Aufnahme über den Arbeitgeber. Stattdessen gilt: Jede Person, die in der Schweiz Wohnsitz nimmt, muss eine eigene Krankenversicherung abschliessen. Die sogenannte obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) – im Alltag „Grundversicherung" genannt – schützt bei Krankheit, Mutterschaft und Unfall (BAG).

Das gilt für jedes Familienmitglied einzeln, also auch für Kinder. Jede Person hat ihre eigene Police und ihre eigene Prämie.

Die 3-Monats-Frist: rückwirkend ab Zuzug

Die wichtigste Regel zuerst: Du musst dich spätestens drei Monate nach deiner Wohnsitznahme krankenversichern. Dieselbe Frist gilt, wenn du ein neugeborenes Kind anmeldest (BAG).

Das Beruhigende daran: Schliesst du fristgerecht ab, beginnt der Versicherungsschutz rückwirkend ab dem Tag deiner Wohnsitznahme. Die Krankenversicherung vergütet also auch Kosten, die zwischen Zuzug und Vertragsabschluss entstanden sind. Im Gegenzug sind die Prämien ebenfalls rückwirkend ab Zuzug geschuldet – du sparst durch späteres Abschliessen also nichts.

Frist nicht verschleppen

Bei verspäteter Anmeldung beginnt der Schutz erst ab dem Beitrittsdatum – nicht rückwirkend. Kosten, die vorher entstanden sind, trägst du selbst. Und bei einer nicht entschuldbaren Verspätung kommt ein Prämienzuschlag dazu (BAG).

Eine ausführliche Schritt-für-Schritt-Anleitung findest du im Artikel Krankenkasse anmelden nach dem Zuzug.

Was die Grundversicherung abdeckt

Die Grundversicherung deckt die medizinische Grundversorgung ab: Arzt, Spital, Medikamente und vieles mehr. Entscheidend für Zuzüger ist ein Punkt, der oft überrascht: Der Leistungskatalog ist gesetzlich festgelegt und bei allen Kassen identisch (BAG).

Eine teurere Kasse bietet also nicht „mehr Medizin". Du zahlst bei jeder Kasse für denselben gesetzlichen Leistungsumfang – nur Prämie, Franchise, Modell und Service unterscheiden sich. Das ist die gute Nachricht: Bei der Grundversicherung kannst du wenig falsch machen und vor allem über Prämie und Modell sparen.

Franchise: zwischen 300 und 2500 Franken

Die Franchise ist der Betrag, den du pro Jahr selbst zahlst, bevor die Kasse beteiligt wird. Erwachsene ab 19 Jahren wählen zwischen sechs Stufen: 300, 500, 1000, 1500, 2000 oder 2500 Franken pro Jahr. Die 300er-Franchise ist die ordentliche Stufe; alles darüber ist eine Wahlfranchise mit tieferer Prämie (BAG).

Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre liegt die ordentliche Franchise bei 0 Franken; wählbar sind 100 bis 600 Franken. Beachte: Ein Versicherer muss nicht alle Stufen anbieten.

Selbstbehalt und weitere Kostenbeteiligung

Über die Franchise hinaus trägst du einen Selbstbehalt von 10 Prozent der Kosten – maximal 700 Franken pro Jahr für Erwachsene und 350 Franken für Kinder. Dieser Selbstbehalt ist gesetzlich fix und hängt nicht von Franchise oder Modell ab. Bei einem Spitalaufenthalt kommt zusätzlich ein Beitrag von 15 Franken pro Tag dazu (mit Ausnahmen, etwa für Kinder) (BAG).

Wie du zwischen tiefer und hoher Franchise entscheidest, liest du im Detail unter Franchise 300 oder 2500? – inklusive Franchise-Rechner.

Versicherungsmodelle: Standard, Hausarzt, HMO oder Telmed

Neben der Franchise wählst du ein Modell. Im Standardmodell hast du freie Arztwahl. Günstiger sind die Alternativmodelle:

  • Hausarztmodell – du gehst zuerst zu deinem Hausarzt.
  • HMO – erste Anlaufstelle ist ein Gesundheitszentrum.
  • Telmed – du rufst zuerst eine medizinische Beratung an.

Wichtig: Die gesetzlichen Leistungen sind in allen Modellen identisch; es unterscheidet sich nur der Zugangsweg (priminfo.admin.ch).

Hier liegt echtes Sparpotenzial

Mit einem alternativen Modell statt dem Standardmodell lassen sich die Prämien spürbar senken. Wenn du ohnehin meist zuerst zum Hausarzt gehst, verschenkst du im Standardmodell oft Geld.

Warum die Prämien so unterschiedlich sind

Da die Leistungen überall gleich sind, fragen sich viele Zuzüger zu Recht: Warum schwanken die Prämien so stark? Die Antwort: Die Prämien hängen nicht vom Einkommen ab, sondern unterscheiden sich nach Versicherer, Wohnort, Altersgruppe sowie der gewählten Franchise und dem gewählten Modell (BAG).

Den offiziellen, neutralen Prämienvergleich des Bundes findest du bei priminfo.admin.ch. Genau weil derselbe gesetzliche Schutz unterschiedlich viel kostet, lohnt sich ein Vergleich.

Zusatzversicherungen (VVG): freiwillig und mit Gesundheitsfragen

Neben der Grundversicherung gibt es Zusatzversicherungen nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) – etwa für Spital, Zahn oder Alternativmedizin. Diese sind freiwillig und privatrechtlich. Anders als in der Grundversicherung darf eine Kasse einen Zusatzversicherungs-Antrag ablehnen, und ein Gesundheitsfragebogen ist üblich (FINMA).

Reihenfolge beachten

Wenn du eine Zusatzversicherung möchtest, kümmere dich frühzeitig darum – die Aufnahme ist hier nicht garantiert. Die Grundversicherung dagegen steht dir immer offen.

Aufnahmezwang: niemand wird abgelehnt

Das ist für viele die wichtigste Erleichterung: In der Grundversicherung gilt Aufnahmezwang. Jeder Versicherer muss in seinem Tätigkeitsgebiet jede versicherungspflichtige Person aufnehmen und alle gleich behandeln – ohne Unterscheidung nach Gesundheitszustand (BAG).

Es gibt keine Gesundheitsprüfung für die Grundversicherung. (Die Prämien kennen weiterhin drei Alterskategorien – die Gleichbehandlung betrifft die Aufnahme, nicht die Prämienhöhe.)

Krankenkasse später wechseln

Den Versicherer für die Grundversicherung kannst du frei wählen und später auch wechseln. Die genauen Kündigungsfristen für einen Wechsel prüfst du am besten direkt bei priminfo.admin.ch. Da der gesetzliche Leistungsumfang überall gleich ist, geht es beim Wechsel vor allem um Prämie und Modell – nicht um den Schutz selbst.

So gehst du jetzt vor

  1. Zuzugsdatum festhalten – ab diesem Tag läuft die 3-Monats-Frist.
  2. Bedarf klären – nur Grundversicherung oder zusätzlich Zusatzleistungen?
  3. Franchise und Modell wählen – das bestimmt deine Prämie massgeblich.
  4. Kassen vergleichen – neutral über priminfo.admin.ch.
  5. Antrag stellen – fristgerecht, damit der Schutz rückwirkend gilt.

Wenn du das nicht allein machen möchtest: Wir helfen dir kostenlos und unverbindlich, die passende Kasse zu finden – persönlich und auf Deutsch. Bist du Grenzgänger, gelten besondere Regeln; dazu findest du Antworten unter Grenzgänger und Krankenversicherung.

Quellen

Diese Information dient der Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Verbindlich sind die offiziellen Stellen (u. a. bag.admin.ch, priminfo.admin.ch).

Häufige Fragen

Bis wann muss ich mich in der Schweiz krankenversichern?

Spätestens drei Monate nach der Wohnsitznahme. Schliesst du fristgerecht ab, gilt der Schutz rückwirkend ab dem Tag deines Zuzugs. Dieselbe Frist gilt für die Anmeldung von Neugeborenen.

Sind die Leistungen der Grundversicherung überall gleich?

Ja. Die obligatorische Krankenpflegeversicherung bietet allen Versicherten denselben gesetzlich festgelegten Leistungsumfang. Unterschiedlich sind nur Prämie, Franchise, Modell und Service.

Kann eine Krankenkasse mich ablehnen?

In der Grundversicherung nicht. Jeder Versicherer muss in seinem Tätigkeitsgebiet jede versicherungspflichtige Person aufnehmen, ohne Unterscheidung nach Gesundheitszustand. Nur bei freiwilligen Zusatzversicherungen (VVG) dürfen Kassen ablehnen.

Hängt die Prämie von meinem Einkommen ab?

Nein. Die Prämien der Grundversicherung hängen nicht vom Einkommen ab. Sie unterscheiden sich nach Versicherer, Wohnort, Altersgruppe sowie gewählter Franchise und gewähltem Modell.

Welche Franchise soll ich wählen?

Erwachsene wählen zwischen 300 und 2500 Franken pro Jahr. Eine hohe Franchise senkt die Prämie, lohnt sich aber vor allem, wenn du wenig medizinische Kosten erwartest. Details findest du im Franchise-Leitfaden.

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