Zum Inhalt springen

Lohn verstehen

Was wird vom Lohn abgezogen?

Jeden Abzug auf deiner Schweizer Lohnabrechnung verständlich erklärt – mit den Sätzen 2026. Und warum die Krankenkasse nicht dabei ist.

Schnelle Antwort

Welche Abzüge gibt es auf dem Schweizer Lohn?

Gesetzlich fix sind AHV/IV/EO (5,3 %) und ALV (1,1 %) – zusammen 6,4 % bis CHF 148’200/Jahr. Dazu kommen variable Abzüge (Pensionskasse, Unfall, ggf. Quellensteuer). Die Krankenkasse wird nicht vom Lohn abgezogen – die zahlst du selbst.

Quelle: ahv-iv.ch / BSV · Stand: Januar 2026

CHF 7'000
Fixe Sozialabzüge vom Monats-Bruttolohn: Bezeichnung, Satz und Betrag.
AHV / IV / EO5,3 %CHF 371
ALV (Arbeitslosenversicherung)1,1 %CHF 77
Fixe Sozialabzüge6,4 %CHF 448

Nach den fixen Abzügen: CHF 6'552. Davon gehen noch die variablen Abzüge ab (siehe unten) — der genaue Nettolohn hängt von deiner Situation ab.

Zusätzlich, je nach Situation:

  • Pensionskasse (BVG, 2. Säule): Obligatorisch ab einem Jahreslohn über der Eintrittsschwelle. Der Beitrag steigt mit dem Alter und bemisst sich auf dem koordinierten Lohn; der Arbeitgeber zahlt mindestens die Hälfte.
  • Nichtberufsunfall (NBU): Bei mindestens 8 Wochenstunden beim selben Arbeitgeber obligatorisch. Die NBU-Prämie trägt üblicherweise die angestellte Person; der Satz hängt vom Unfallversicherer ab.
  • Quellensteuer: Nur für Personen ohne Niederlassungsbewilligung C (und ohne Schweizer Ehepartner mit C/CH). Der Tarif ist kantonal und richtet sich nach Einkommen und Familiensituation.
  • Krankentaggeld (KTG): Freiwillige Versicherung des Lohnausfalls bei Krankheit. Ob und wie viel abgezogen wird, hängt vom Vertrag deines Arbeitgebers ab.

Die Krankenkasse fehlt auf der Lohnabrechnung – mit Absicht. In der Schweiz wählst und bezahlst du die Krankenversicherung selbst, sie wird nicht vom Lohn abgezogen. Das ist oft der grösste Einzelposten neben der Miete.

Orientierung ohne Gewähr, keine Eingabe gespeichert. Sätze Stand 2026 (AHV/IV/EO 5,3 %, ALV 1,1 % bis CHF 148'200/Jahr).

Begriffe kurz erklärt

AHV / IV / EO
Die obligatorischen Sozialversicherungen Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), Invalidenversicherung (IV) und Erwerbsersatzordnung (EO). Der Arbeitnehmer-Anteil beträgt 5,3 % des Lohns.
ALV
Arbeitslosenversicherung. Der Arbeitnehmer-Anteil beträgt 1,1 % auf den Lohn bis CHF 148’200 pro Jahr.
BVG (2. Säule)
Die berufliche Vorsorge bzw. Pensionskasse. Obligatorisch ab einem bestimmten Jahreslohn; die Beiträge steigen mit dem Alter und der Arbeitgeber zahlt mindestens die Hälfte.
Koordinierter Lohn
Der für die Pensionskasse (BVG) massgebende Lohnteil: der Bruttolohn abzüglich des sogenannten Koordinationsabzugs.
Quellensteuer
Eine direkt vom Lohn abgezogene Steuer für Personen ohne Niederlassungsbewilligung C. Der Tarif ist kantonal und richtet sich nach Einkommen und Familiensituation.

Häufige Fragen

Quellen

Orientierung ohne Gewähr, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Variable Abzüge (Pensionskasse, Unfall, Quellensteuer) hängen von deiner Situation ab; massgeblich ist deine Lohnabrechnung.

Verwandte Tools & Themen