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Frist-Checker

Krankenkasse kündigen: bis wann?

Prüf in Sekunden deinen letzten Kündigungstermin – abhängig von deinem Modell und deiner Franchise. Ohne Anmeldung, ohne Speicherung.

Schnelle Antwort

Bis wann muss ich die Krankenkasse kündigen?

Für einen Wechsel auf den 1. Januar muss die Kündigung bis 30. November beim Versicherer eingehen. Mit Standardmodell und Franchise CHF 300 ist zusätzlich ein Wechsel auf den 30. Juni möglich (Kündigung bis 31. März). Massgeblich ist der Eingang, nicht der Poststempel.

Quelle: ch.ch (Bund) · Stand: Januar 2026

Dein Versicherungsmodell
Deine Franchise

Mit dieser Wahl kannst du auf den 30. Juni (Kündigung bis 31. März) oder auf das Jahresende (Kündigung bis 30. November) wechseln.

  • Wechsel auf den 30. Juni: Kündigung muss bis 31. März eingehen (Wechsel auf den 1. Juli).
  • Wechsel auf das Jahresende: Kündigung muss bis 30. November eingehen (Wechsel auf den 1. Januar).

Massgeblich ist der Eingang der schriftlichen Kündigung beim Versicherer — nicht der Poststempel. Sende eingeschrieben. Wechseln kannst du nur, wenn keine offenen Prämien oder Kostenbeteiligungen ausstehen.

Orientierung ohne Gewähr, keine Eingabe gespeichert. Konkrete Prämien aller Kassen findest du beim Bund auf priminfo.admin.ch.

Kündigungsfristen auf einen Blick

ModellFranchiseWechsel auf 30. JuniWechsel auf Jahresende
Standard (freie Arztwahl)CHF 300Ja – Kündigung bis 31. MärzJa – Kündigung bis 30. November
Standard (freie Arztwahl)höher als 300NeinJa – Kündigung bis 30. November
Alternativ (HMO/Telmed/Hausarzt)beliebigNeinJa – Kündigung bis 30. November

Zusätzlich besteht bei einer Prämienerhöhung ein Sonderkündigungsrecht auf das Jahresende (Kündigung bis 30. November). Stand: Januar 2026.

In 4 Schritten zum Wechsel

  1. Frist prüfen. Bestimme mit dem Checker deinen letzten Kündigungstermin je nach Modell und Franchise.
  2. Neue Grundversicherung sichern. Wähle die neue Kasse so, dass die Deckung nahtlos anschliesst – ein Unterbruch ist nicht erlaubt.
  3. Schriftlich kündigen. Kündige die alte Kasse schriftlich und eingeschrieben, sodass die Kündigung fristgerecht eingeht.
  4. Offene Beträge begleichen. Stelle sicher, dass keine offenen Prämien oder Kostenbeteiligungen den Wechsel blockieren.

Häufige Fragen

Quellen

Diese Information dient der Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Versicherungsberatung. Konkrete Prämien aller Kassen findest du beim Bund auf priminfo.admin.ch.

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