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Grenzgänger-Lohnrechner Schweiz
Du arbeitest in der Schweiz und wohnst in Deutschland? Sieh, was die Schweiz vom Lohn abzieht – Sozialabzüge plus die 4,5 % Quellensteuer. Die deutsche Steuer kommt separat dazu.
Schnelle Antwort
Wie viel zieht die Schweiz einem Grenzgänger ab?
Quelle: steuerpraxis.tg.ch (DBA DE–CH, Art. 15a) · Stand: Juni 2026
Du arbeitest in der Schweiz und wohnst in Deutschland. Gezeigt wird, was die Schweiz abzieht.
Die 4,5 % sind die im Doppelbesteuerungsabkommen DE–CH (Art. 15a) festgelegte Obergrenze — und gelten nur mit gültiger Ansässigkeitsbescheinigung Gre-1/Gre-2 deines deutschen Finanzamts. Ohne sie zieht die Schweiz den ordentlichen, höheren kantonalen Quellensteuertarif ab. Den für deinen Arbeitskanton verbindlichen Wert berechnest du mit dem Quellensteuer-Rechner der ESTV.
Achtung – die deutsche Einkommensteuer fehlt hier. Als in Deutschland ansässige Person versteuerst du deinen Lohn in Deutschland. Die deutsche Steuer kommt separat obendrauf (die 4,5 % CH-Quellensteuer werden in Deutschland angerechnet). Wie hoch sie ist, hängt von deiner Gesamtsituation ab und wird hier bewusst nicht geschätzt.
Die Krankenversicherung ist kein Lohnabzug. Als Grenzgänger entscheidest du über das Optionsrecht separat, ob du dich in der Schweiz (KVG) oder im Wohnland (DE) versicherst – und bezahlst die Prämie selbst. Das ist eine eigene Entscheidung mit einer 3-Monats-Frist.
Orientierung ohne Gewähr, keine Steuer- oder Rechtsberatung, keine Eingabe gespeichert. AHV/ALV exakt (Stand 2026); BVG (Minimum-Obligatorium) und NBU sind Schätzungen und variieren je Pensionskasse/ Versicherer. Hinweis: Bei mehr als 60 berufsbedingten Nichtrückkehrtagen pro Jahr entfällt die Grenzgänger-Vergünstigung und es gilt die volle CH-Quellenbesteuerung.
Beispiele: CH-Auszahlung (Alter 35–44)
| CH-Brutto / Monat | Sozialabzüge (ca.) | Quellensteuer 4,5 % | CH-Auszahlung (ca.) |
|---|---|---|---|
| CHF 5'000 | − CHF 530 | − CHF 225 | CHF 4'245 |
| CHF 7'000 | − CHF 786 | − CHF 315 | CHF 5'899 |
| CHF 9'000 | − CHF 970 | − CHF 405 | CHF 7'625 |
| CHF 11'000 | − CHF 1'126 | − CHF 495 | CHF 9'379 |
Inkl. geschätztem BVG (Minimum) und NBU; Quellensteuer als 4,5-%-DBA-Obergrenze (Gre-1/Gre-2). Ohne deutsche Einkommensteuer und ohne Krankenkasse. Stand: Juni 2026.
Häufige Fragen
- Die Schweiz zieht die Sozialabzüge (AHV/IV/EO 5,3 %, ALV 1,1 %, Pensionskasse und Unfall) plus die Quellensteuer ab. Für in Deutschland ansässige Grenzgänger ist die CH-Quellensteuer durch das Doppelbesteuerungsabkommen auf 4,5 % des Bruttolohns begrenzt. Bei CHF 7000 brutto (Alter 35–44) bleiben so rund CHF 5'899 CH-Auszahlung – vor der deutschen Einkommensteuer, die separat dazukommt.
- Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen DE–CH (Art. 15a) besteuert grundsätzlich Deutschland als Wohnsitzstaat den Lohn. Die Schweiz darf höchstens 4,5 % des Bruttolohns als Quellensteuer einbehalten; dieser Betrag wird in Deutschland auf deine Steuer angerechnet. Die 4,5 % gelten nur mit einer gültigen Ansässigkeitsbescheinigung Gre-1/Gre-2 deines deutschen Finanzamts – sonst greift der höhere ordentliche Quellensteuertarif des Arbeitskantons.
- Nein. Dieser Rechner zeigt nur, was die Schweiz abzieht. Als in Deutschland ansässige Person versteuerst du deinen Lohn in Deutschland; die deutsche Einkommensteuer kommt separat obendrauf und hängt von deiner Gesamtsituation (Familienstand, weitere Einkünfte) ab. Sie wird hier bewusst nicht geschätzt.
- Ja. Wer in der Schweiz angestellt ist, ist dort sozialversichert – AHV/IV/EO und ALV werden vom Lohn abgezogen, ebenso die Beiträge an die Pensionskasse (BVG, 2. Säule) und der Nichtberufsunfall. AHV und ALV sind exakt; BVG und Unfall sind im Rechner Schätzungen, weil sie je nach Pensionskasse und Versicherer variieren.
- Nein. Die Krankenversicherung ist kein Lohnabzug. Als Grenzgänger entscheidest du über das Optionsrecht innerhalb von drei Monaten, ob du dich in der Schweiz (KVG) oder im Wohnland Deutschland versicherst – und bezahlst die Prämie selbst. Das ist eine eigene Entscheidung, unabhängig vom Lohnabzug.
Quellen
- steuerpraxis.tg.ch – Quellenbesteuerung von Grenzgängern (StP 114 Nr. 2) · DBA DE–CH Art. 15a, 4,5-%-Obergrenze, Gre-1/Gre-2
- estv.admin.ch – Quellensteuer · verbindlicher Quellensteuer-Rechner des Bundes
- ahv-iv.ch – Beiträge AHV/IV/EO/ALV · AN-Anteil 5,3 % + 1,1 %, Sätze 2026
- bsv.admin.ch – Berufliche Vorsorge (BVG) · Koordinationsabzug, Altersgutschriften
Orientierung ohne Gewähr, keine Steuer- oder Rechtsberatung. AHV/ALV exakt; BVG und NBU sind Schätzungen. Die 4,5 % sind die DBA-Obergrenze und gelten nur mit gültiger Gre-1/Gre-2. Die deutsche Einkommensteuer ist nicht enthalten und wird in Deutschland separat veranlagt.
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