Frist-Checker
Baby bei der Krankenkasse anmelden
Bis wann muss dein Neugeborenes versichert sein? Gib das Geburtsdatum ein und sieh die Frist – mit Countdown, ohne Anmeldung.
Schnelle Antwort
Bis wann muss ich mein Baby krankenversichern?
Quelle: ch.ch / BAG · Stand: Januar 2026
Wähle das Geburtsdatum, um die Anmeldefrist zu sehen.
Tipp: Eine allfällige Zusatzversicherung (VVG) ist freiwillig und hat eigene Bedingungen – früh anfragen lohnt sich, weil später eine Gesundheitsprüfung anfallen kann. Konkrete Prämien aller Kassen findest du auf priminfo.admin.ch.
Häufige Fragen
- Spätestens 3 Monate nach der Geburt. Bei fristgerechter Anmeldung ist dein Kind rückwirkend ab dem Geburtstag gedeckt – es gilt dieselbe Frist wie bei der Wohnsitznahme.
- Ja, sofern du es innert 3 Monaten anmeldest: Der Versicherungsschutz gilt dann rückwirkend ab der Geburt. In der Grundversicherung herrscht Aufnahmezwang – kein Kind wird abgelehnt.
- Du bist frei in der Wahl – das Kind muss nicht bei derselben Kasse wie die Eltern versichert sein. Die Leistungen der Grundversicherung sind überall gesetzlich identisch; Prämien vergleichst du beim Bund auf priminfo.admin.ch.
- Die Zusatzversicherung (VVG) ist freiwillig und hat eigene Bedingungen. Wer sie wünscht, fragt am besten früh an – nach den ersten Monaten kann eine Gesundheitsprüfung verlangt werden.
- Kinderprämien sind deutlich tiefer als für Erwachsene, und für Kinder gibt es in vielen Kantonen Prämienverbilligungen. Die konkreten Prämien findest du auf priminfo.admin.ch.
Quellen
- ch.ch / BAG – Krankenkasse abschliessen · 3-Monats-Frist, auch für Neugeborene
- priminfo.admin.ch · Kinderprämien vergleichen
Orientierung ohne Gewähr, keine Rechts- oder Versicherungsberatung. Massgeblich sind die offiziellen Stellen.